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199 € zzgl. MwSt. · pro Anlage

Netzanmeldung für Ihre Wärmepumpe

Eine neue Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, häufig mit eigenem Zähler. Wir stellen den Antrag für Sie und melden die Wärmepumpe direkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG an. So profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten.

Das übernehmen wir

Das brauchen wir von Ihnen

Festpreis

199 €

zzgl. MwSt., pro Anlage

Die Rechnung kommt erst, nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben. Gebühren des Netzbetreibers, zum Beispiel für den Zählertausch, rechnet dieser direkt mit Ihnen ab.
Formular

Wärmepumpe jetzt anmelden

Das Formular hat drei Schritte und dauert etwa zehn Minuten. Pflichtfelder sind mit * markiert. Fotos können Sie direkt vom Handy hochladen, bis 10 MB pro Datei.
Häufige Fragen

Gut zu wissen zur Anmeldung Ihrer Wärmepumpe

Ja. Wärmepumpen werden beim Netzbetreiber angemeldet, ab einer Leistung von 4,2 kW auch als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Mit einem eigenen Zähler können Sie zusätzlich einen günstigeren Wärmepumpentarif nutzen.

Pflicht ist er nicht. Mit einem separaten Zähler können Sie aber einen günstigeren Wärmepumpentarif nutzen und die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG getrennt abrechnen. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch ab.

Im Datenblatt des Herstellers. Wichtig für den Netzbetreiber ist die elektrische Leistungsaufnahme in kW, nicht die Heizleistung. Laden Sie das Datenblatt einfach mit hoch, dann prüfen wir das.

Noch eine Anlage anmelden?

Sie planen zusätzlich eine Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage? Melden Sie diese einfach separat an. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch.