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199 € zzgl. MwSt. · pro Anlage

Netzanmeldung für Ihre Wallbox

Eine Wallbox mit 11 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, eine mit 22 kW braucht vorher sogar eine Genehmigung. Wir übernehmen beides für Sie und melden die Wallbox gleich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG an.

Das übernehmen wir

Das brauchen wir von Ihnen

Festpreis

199 €

zzgl. MwSt., pro Anlage

Die Rechnung kommt erst, nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben. Gebühren des Netzbetreibers, zum Beispiel für den Zählertausch, rechnet dieser direkt mit Ihnen ab.
Formular

Wallbox jetzt anmelden

Das Formular hat drei Schritte und dauert etwa zehn Minuten. Pflichtfelder sind mit * markiert. Fotos können Sie direkt vom Handy hochladen, bis 10 MB pro Datei.
Häufige Fragen

Gut zu wissen zur Anmeldung Ihrer Wallbox

Ja. Wallboxen bis 11 kW sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Bei mehr als 11 kW, also zum Beispiel 22 kW, brauchen Sie vorher eine Genehmigung. Neue Wallboxen über 4,2 kW gelten außerdem als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, dafür zahlen Sie geringere Netzentgelte.

Eine Wallbox mit 11 kW wird beim Netzbetreiber angemeldet, Sie dürfen sie danach betreiben. Eine 22-kW-Wallbox braucht eine Genehmigung, bevor sie ans Netz geht. Den Antrag stellen wir in beiden Fällen für Sie.

Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei Netzengpässen vorübergehend drosseln, eine Mindestleistung bleibt immer erhalten. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt. Gilt für Wallboxen über 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gehen.

Noch eine Anlage anmelden?

Sie planen zusätzlich eine Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage? Melden Sie diese einfach separat an. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch.